Honorar
Das Honorar für geleistete Rechtsdienste berechnet unsere Rechtsanwaltskanzlei den Klienten gemäß der Verordnung des Justizministeriums Nr. 177/1996 Slg., über die Gebühren und den Aufwendungsersatz von Rechtsanwälten für die Gewährung von Rechtsdienstleistungen (Rechtsanwaltstarif) in der jeweils geltenden Fassung.
Das Honorar wird meistens als:
- Zeithonorar (in der Regel Stundensatz) – je nach der Anzahl der Stunden der geleisteten Dienste und/oder,
- Pauschalhonorar – für einen bestimmten Umfang der während eines bestimmten Zeitraums geleisteten Rechtsdienste (in der Regel monatliche oder jährliche Pauschale),
vereinbart.
Es ist auch möglich, das Honorar wie folgt als:
- Anteilshonorar – als ein bestimmter Prozentsatz des Wertes der Sache festgesetztes Honorar,
- Abwicklungshonorar – für in einer bestimmten Sache geleistete Rechtsdiente,
- Erfolgshonorar (“success fee”) – als zusätzlich festgesetztes Honorar im Falle von komplizierten Streiten und/oder verzwickten Sachen,
zu vereinbaren.
Anwaltsvorschriften ermöglichen weiter, ein Leistungshonorar (die vereinbarte Gebühr wird für jede Leistung und/oder in der vom Rechtsanwaltstarif festgesetzten Höhe berechnet) und/oder Kombination der oben genannten Kategorien der Honorare zu vereinbaren.